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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ARTIKEL 1: Anwendung und Wirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen

1.1 – Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) geltend für die Produkte, die von der Herausgebergesellschaft dieses Schriftstücks(im Weiteren „die Gesellschaft) an ihre Kunden verkauft werden. 

1.2 – Demgemäß zieht die Tatsache, eine Bestellung zu erteilen, den einschränkungslosen und vorbehaltlosen Beitritt zu diesen AVB unter Ausschluss aller sonstigen Schriftstück im Widerspruch zu denselben nach sich. 

1.3 – Keine besondere Bedingung kann ohne die ausdrückliche Einwilligung der Gesellschaft in Schriftform vorrangig zu diesen Bedingungen gelten. Alle anderslautenden Bedingungen, die vom Käufer geltend gemacht werden, sind folglich in Ermangelung ihrer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Gesellschaft für die Gesellschaft unwirksam, ganz gleich, wann sie ihr zur Kenntnis gebracht wurden. 

1.4 – Die Tatsache, dass der Kunde oder die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht Bezug auf eine dieser Allgemeinen Bedingungen nimmt, kann nicht als ein Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme dieser Bedingung betrachtet werden.

ARTIKEL 2: Bestellverfahren

2.1 – Die Gesellschaft stellt den Kunden die Liste der Produkte und Preise zur Verfügung, die sie zum Verkauf anbietet. Der Preis wird vom Kunden zum Zeitpunkt seiner Bestellung bestätigt. 

2.2 – Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, vor Kunden zu verlangen, dass er vor der Bestellung die Produktmengen benennt, die er über einen bestimmten Zeitraum erwerben möchte. 

2.3 – Die Bestellungen werden vom Kunden mit allen mit der Gesellschaft vereinbarten Mitteln erteilt.

ARTIKEL 3: Produktmerkmale 

3.1 – Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarungen behält sich die Gesellschaft die Möglichkeit vor, jederzeit ohne Vorankündigung die Merkmale seiner Produkte und insbesondere ihre Herkunft zu ändern, es sei denn, es handelt sich um Merkmale, zu deren Einhaltung sich die Gesellschaft in Schriftform verpflichtete. 

3.2 – Unsere Produkte stammen aus natürlichen Ressourcen, deren Qualität und Menge nicht präzise im Voraus festgelegt werden können.

Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung kann die Gesellschaft folglich nicht für eine Änderung der Qualität und/oder den Ausverkauf der von ihr vermarkteten Produkte haftbar gemacht werden. 

ARTIKEL 4: Preisbedingungen

4.1 – Die Gesellschaft übermittelt allen Kunden auf Anfrage den Preis der Produkte, für die sie sich interessieren. 

4.2 – Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung gelten die Preise unserer Produkte ab unseren Standorten. 

4.3 – Wir behalten uns die Möglichkeit vor, die Preise jederzeit zu ändern.

ARTIKEL 5: Lieferfristen

5.1 –Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ihm mitgeteilten Lieferfristen unverbindlich sind. 

5.2 – Der etwaige Lieferverzug kann folglich nicht Gegenstand einer Beanstandung durch den Kunden, bzw. einer Stornierung der Bestellung bzw. einer Entschädigung sein, es sei denn, den nachstehenden Bestimmungen sind anderslautende Bedingungen zu entnehmen. 

5.3 – Einzig ein Verzug von mehr al fünf Tagen in Bezug auf den angekündigten Liefertermon kann eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden rechtfertigen, der jedoch nicht berechtigt ist, Schadensersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. 

ARTIKEL 6: Lieferung und Abnahme

6.1 – Hat der Kunde nicht den Wunsch, eine Transportleistung in Anspruch zu nehmen, werden unsere Produkte auf Gefahr des Empfängers befördert. 

6.2 – Hat der Kunde nicht den Wunsch, eine Transportleistung in Anspruch zu nehmen, obliegt es ihm, im Vorfeld der Übernahme die Übereinstimmung der ihm angebotenen Produkt mit seiner Bestellung sicherzustellen, wobei darauf verwiesen wird, dass nach der Abholung keine Beanstandungen zulässig sind. 

6.3 – Auf jeden Fall obliegt es dem Kunden im Fall einer Störung oder von Fehlbeständen, alle erforderlichen Feststellungen zu machen und seine Vorbehalte per Einschreiben mit Rückschein an das Transportunternehmen oder mit allen schriftlichen Mitteln für Kunden, die außerhalb des französischen Territoriums niedergelassen sind, binnen 48 Stunden nach der Lieferung der Produkte zu bestätigen.

6.4 – Unbeschadet der Vorkehrungen, die gegenüber dem Transportunternehmen wie oben zu treffen sind, sind sämtliche Einreden oder Beanstandungen in Bezug auf die Qualität und den Abnahmezustand der Produkte (Gewicht, Qualität usw.) ausdrücklich auf dem Lieferschein des Transportunternehmens zu vermerken und der Gesellschaft binnen einer Frist von 48 h ab dem Liefertermin per Fax zuzusenden. 

Wurde diese doppelte Formalität nicht erfüllt, kann keine Einrede entgegengenommen werden. 

6.5 – Sämtliche Einreden in Verbindung mit der Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte sind uns per Einschreiben mit Rückschein oder – für Kunden, die nicht auf dem französischen Territorium niedergelassen sind, mit allen schriftlichen Mitteln binnen einer Frist von 48 Stunden ab dem Liefertermin nebst den betreffenden Belegen zugesandt. 

6.6- Die Gesellschaft bearbeitet die Einreden binnen einer Frist von zehn Werktagen nach ihrem Eingang. 

6.7– In der Annahme, dass die Gesellschaft die Nichtübereinstimmung der Produkte bestätigt, näheren sich die Parteien an, um zu einer bestmöglichen Vereinbarung zu gelangen. 

6.8– Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich streng auf Sachschäden, die sie unmittelbar verschuldete, wobei dieser Fehler nachgewiesen werden muss. Die Gesellschaft kann unter keinen Umständen für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Käufer verursacht werden. Dies betrifft insbesondere und ohne Anspruch auf Vollständigkeit den Produktionsverlust, geschäftliche Schäden oder Störungen, den Umsatzverlust, den Gewinnverlust, den Verlust von Bestellungen, den Verlust der Kundschaft, Gewinnausfall, die Beeinträchtigung des Images oder des Ansehens. 

Auf jeden Fall und sofern die Haftung der Gesellschaft bestät8igt wird, kann sie den Betrag zzgl. MwSt. der Bestellung der schadensverursachenden Produkte nicht überschreiten. 

ARTIKEL 7: Haftung des Kunden 

7.1 – Der Käufer macht seine Privatsache aus sämtlichen Genehmigungen, die ggf. für die Benutzung oder die Lagerung der Produkte an seinem Standort erforderlich sind. 

Fernerhin haftet der Käufer allein für etwaige Schäden, die ab ihrer Lieferung oder ihrer Abholung am Standort mit und/oder an den Produkten verursacht werde, sofern er nicht den Wunsch hatte, eine Transportleistung in Anspruch zu nehmen.

7.2 – Der Kunde haftet allein für den Gebrauch, den er den bei der Gesellschaft gekauften Produkte zuweist und übernimmt die Haftung für die Auswahl der Produkte, die er aus dem Angebot der Gesellschaft getroffen hat. 

Demgemäß kann die Gesellschaft auf keinen Fall für die Ungeeignetheit der von ihr verkauften Produkte für den vom Kunden gemachten Gebrauch haftbar gemacht werden. 

In der Annahme, dass der Kunde den Wunsch hat, Produkte zu erwerben, die spezifische Merkmale aufweisen, ist er verpflichtet, der Gesellschaft die genaue Liste dieser Merkmale zu übermitteln. 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Gesellschaft mit der Lieferung von Produkten einverstanden erklärte, die diese Merkmale aufweisen, es sei denn, sie formalisierte ihre Zustimmung in Schriftform. 

ARTIKEL 8: Retouren von Produkten 

Die etwaige Retour von Produkten muss Gegenstand einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden sein. 

ARTIKEL 9: Zahlungsbedingungen und -fristen 

9.1 – Unsere Rechnungen sind in den mit dem Kunden vereinbarten Fristen zahlbar, wobei diese Frist auf unseren Rechnungen vermerkt wird. Etwaige Beanstandungen oder Anträge auf Gutschriften rechtfertigen naturgemäß keinen Zahlungsverzug. 

9.2 – Im Fall der vorzeitigen Zahlung wird kein Skonto gewährt.

9.3 – Die nicht zum Fälligkeitstermin beglichenen Rechnungen werfen ohne die vorherige Zusendung einer Mahnung Zinsen zum 3-fachen Basiszinssatz, der am Tag des Rechnungsdatums wirksam ist, Ferner wird eine Pauschalentschädigung von 40 Euro im Rahmen der Beitreibungskosten und die Zahlung sämtlicher Beträge entsprechend dem der Gesellschaft tatsächlich verursachten Schaden fällig. 

9.4 – Schecks, Wechsel und alle sonstigen Zahlungsmittel werden erst nach ihrem nachgewiesenen Inkasso als Zahlungseingang betrachtet. 

9.5 – Im Fall der ersten Bestellung, von mehreren Rechnungen, die mit Verzug beglichen wurden, oder eines Risikos der Zahlungsunfähigkeit des Kunden behält sich die Gesellschaft das Recht vor, ihre Zahlungsfristen zu ändern und die Vorauszahlung eines Teils oder der Gesamtheit des Preises der Bestellung zu verlangen, wobei die Anzahlung vom Käufer in Form einer Barzahlung zu überweisen ist. 

9.6 – Im Fall des Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen behält sich die Gesellschaft das Recht vor, alle lfd. Bestellungen unbeschadet aller sonstigen Rechtswege auszusetzen. 

9.7 – Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten zu erstatten, die durch die strittige Beitreibung der geschuldeten Beträge einschließlich der Honorare der Rechtsanwälte und der Justizbeamten zu erstatten. 

ARTIKEL 10: Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang für die Produkte findet ab ihrer Lieferung zum Kunden oder – sofern der Kunden eine Transportleistung beanspruchen kann . ab der Abholung der Produkte an den Standorten der Gesellschaft statt. 

ARTIKEL 11: Eigentumsvorbehaltsklausel

11.1DIE VON UNS GELIEFERTEN WAREN WERDEN MIT EINER KLAUSEL VERKAUFT, DIE DEN EIGENTUMSÜBERGANG AUSDRÜCKLICH DER VOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNG DES PREISES UND ALLER NEBENKOSTEN UNTERORDNET. 

Es versteht sich von selbst, dass die einfache Übergabe einer Wertschrift, die eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht, eines Wechsels oder anderes nicht als Zahlung betrachtet wird, sodass die ursprüngliche Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Kunden mit den damit verbundenen Sicherheiten einschließlich dem Eigentumsvorbehalt bis zur tatsächlichen Einlösung des Zahlungsbelegs oder Handelspapiers weiterbesteht. 

11.2 – Die Bestimmungen wie oben sind ab der Abholung der Produkte dem Übergang der Verlust- und Beschädigungsgefahren für die dem Eigentumsvorbehalt untergeordneten Waren auf den Kunden sowie der Haftung für Schäden, die sie ggf. verursachen, nicht hinderlich. 

11.3 – Solange der Preis nicht vollständig beglichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Produkte zu individualisieren und nicht mit anderen Waren derselben Art, die von anderen Lieferanten stammen, zu vermischen. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen dieses Vertrags erworbene Waren an einen Dritten weiterzuverkaufen, solange ihr Preis nicht vollständig beglichen wurde. 

ARTIKEL 12: Höhere Gewalt und Umstände, die eine Unterbrechung unserer Lieferungen nach sich ziehen können 

Im Fall des Streiks der Transportmittel sowie des Streiks innerhalb unserer Niederlassungen oder bei unseren Zulieferern sowie im Fall von Unwettern, der Erreichung einer maximalen Betriebs-, Beschädigungs- und/oder Ausfallquote unserer Anlagen, Aufstand, Krieg, Attentat, Rohstoff- oder Energieknappheit, im Fall des Lock-down, von Epidemien, Pandemien oder aller sonstigen Ereignisse der höheren Gewalt steht es der Gesellschaft frei, ihre Lieferungen auszusetzen oder einen Teil bzw. die Gesamtheit der lfd. Verträge zu kündigen, ohne dass der Käufer berechtigt ist, irgendeine Entschädigung, ganz gleich, welcher Art, zu beanspruchen. 

ARTIKEL 13: Gerichtsstand 

IM STREITFALL JEDER ART UND DER ETWAIGEN BEANSTANDUNG DES ZUSTANDEKOMMENS, DER ERFÜLLUNG ODER DER KÜNDIGUNG DER BESTELLUNGEN, DIE DER GESELLSCHAFT ERTEILT WURDEN, IST DAS HANDELSGERICHT RENNES ALLEIN ZUSTÄNDIG. 

Diese Bestimmung gilt auch im Fall des Verfahrens zum vorläufigen Rechtsschutz, des Zwischenantrags oder der Mehrzahl der Beklagten und der Streitverkündung unabhängig von den Zahlungsmodalitäten, ohne dass dieser Gerichtsstandsvereinbarungen, die ggf. auf den Geschäftsunterlagen des Kunden vermerkt sind, der Anwendung dieser Bestimmung hinderlich sein können. Jede Partei wählt ihren Erfüllungsort an ihrem Geschäftssitz. 

ARTIKEL 14: Sprache und anzuwendendes Recht 

Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Bedingungen gilt die französischsprachige Fassung vorrangig. 

Diese Allgemeinen Bedingungen und die Geschäftsbeziehungen, die sie regelt, werden dem französischen Recht untergeordnet.